Neben der Ausbildung und den Einsätzen gibt es im Feuerwehrbetrieb auch viele Arbeiten im Feuerwehrhaus, bei der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge und Geräte zu erledigen. Die Wartung und Instandhaltung ist grundsätzlich Aufgabe des Gerätewartes, kann aber nicht immer von ihm alleine erledigt werden. Deshalb wurde vom Kommando unserer Feuerwehr seit dem Jahr 2012 entsprechend §18 Abs. 1 Ziff 2 der Dienstordnung ein Dienstplan erstellt.
Der Dienstplan regelt einerseits die Einteilung von Bereitschaftsgruppe, andererseits regelt er den Feuerwehrhausdienst. Der Feuerwehrhausdienst wird einmal pro Monat von 4-6 KameradInnen der eingeteilten Bereitschaftsgruppe durchgeführt. Dabei werden in erster Linie notwendige Reinigungsarbeiten im Feuerwehrhaus erledigt. Darüber hinaus kann der Gerätewart pro Monat zusätzliche Arbeiten definieren, welche von den eingeteilten Mitgliedern zu erledigen sind.